Umweltschutzgebührenordnung geändert

Pressemitteilung vom 26.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, die zehnte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte dieser Verordnung am 14. November 2024 zugestimmt.

Die Änderung der Umweltschutzgebührenordnung ist notwendig, da einzelne Gebührentatbestände zukünftig der Umsatzsteuer unterliegen können. Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, die Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren in Rechnung zu stellen, war bislang in der Umweltschutzgebührenordnung nicht enthalten.
Senatorin Ute Bonde: „Es ist angemessen, dass die Verursacher von Kosten diese auch selbst tragen. Durch die Erhöhung der Gebühren wird wieder dem Kostendeckungsprinzip entsprochen, denn die aktuellen Gebührenhöhen deckten die gestiegenen Kosten nicht mehr.“

Außerdem sind neue Gebührentatbestände hinzugekommen, die zu neuen oder auch zu höheren Einnahmen führen. Ein Beispiel dafür ist die Anerkennung von Grund- und Fortbildungslehrgängen nach der Abfallbeauftragtenverordnung. Durch Anpassungen an die entsprechenden Rechtsnormen gab es ebenfalls Änderungen wie bei Ausnahmezulassungen nach der geänderten 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Die Änderungen betreffen die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Strahlenschutz und Gewässerschutz. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, bedeuten die Änderungen höhere oder auch erstmalige Gebührenzahlungen.