Bundesratsinitiative für freiberufliche Lehrkräfte

Pressemitteilung vom 19.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 19. November 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, möglichst schnell Klarheit für den sozialversicherungsrechtlichen Status von freiberuflichen Lehrkräften herzustellen. Von zentraler Bedeutung ist, dass viele Einrichtungen nicht auf freiberufliche Lehrkräfte verzichten können, da dies weder ihrem Betriebskonzept noch ihrer Angebotsstruktur entsprechen würde. Gleichzeitig möchten die meisten Lehrkräfte, insbesondere an Volkshochschulen, weiterhin gerne freiberuflich tätig bleiben.

Der Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 zur Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrkraft. Mit diesem Urteil hat das Gericht die Rechtsprechung für Honorarkräfte angepasst und das Kriterium des unternehmerischen Risikos deutlich stärker betont. In der Folge passte die Deutsche Rentenversicherung ihren Kriterienkatalog auf Basis des Urteils an, was die freiberufliche Lehrtätigkeit an vielen Einrichtungen faktisch erschwert oder unmöglich gemacht hat.

Betroffen sind als Einrichtungen insbesondere Musikschulen, Volkshochschulen (VHS) und Jugendkunstschulen, aber auch viele weitere private Einrichtungen, die aktuell Honorarlehrkräfte beauftragen. In Berlin sind insbesondere zwei Senatsverwaltungen mit diesem Thema befasst: die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die für die Musikschullehrkräfte zuständig ist, sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die die Verantwortung für die VHS-Kursleitenden trägt.

Das Land Berlin bringt dieses Thema in den Bundesrat ein, um gemeinsam mit den anderen Bundesländern, die ebenfalls von den Auswirkungen des Urteils und der bestehenden Unsicherheiten betroffen sind, eine zügige Lösung zu erwirken. Ziel ist es, den rechtssicheren Weiterbetrieb der Einrichtungen mit freiberuflichen Lehrkräften sicherzustellen und gleichzeitig die soziale Absicherung der betroffenen Personen zu verbessern. Der Entschließungsantrag richtet sich an die Bundesregierung mit der Aufforderung, verbindliche Regelungen zu erarbeiten, um die bestehende Unsicherheit zu beenden.