Eckpunkte für die Einführung eines Digitalchecks beschlossen

Pressemitteilung vom 19.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 19. November 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, das Eckpunktepapier für die Einführung eines Digitalchecks im Land Berlin beschlossen. Gleichzeitig bittet der Senat den Geschäftsbereich der Chief Digital Officer aufbauend auf dem beschlossenen Eckpunktepapier, ein Konzept zur Einführung des Digitalchecks inklusive eines vorgeschalteten Pilotvorhabens zu erarbeiten.

Der Digitalcheck stellt ein Unterstützungsinstrument dar, mit dessen Hilfe die Digitaltauglichkeit von Rechtsnormen in ihrem Entstehungsprozess frühzeitig mitgedacht wird. Rechtliche Verwaltungsdigitalisierungshindernisse können auf diese Weise minimiert beziehungsweise digitaltaugliche Rechtsnormen gestärkt werden. Die (elektronische) Interaktion von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Berliner Verwaltung kann durch das frühzeitige Mitdenken von digitalen Vollzugsmöglichkeiten verbessert und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet werden. Damit kann die Berliner Verwaltung der Erwartungshaltung der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Bezug auf die Digitalisierung begegnen.

Zukünftig soll der Digitalcheck verbindlich für die Einbringung von Gesetzesentwürfen der Exekutive angewandt werden. Es ist beabsichtigt, dass der Digitalcheck auch Anwendung auf Rechtsverordnungen und Änderungsverordnungen findet, wenn sie im Kontext einer Gesetzesänderung erlassen werden oder sofern sie mit einer Anpassung oder Einführung von Verfahrensregelungen einhergehen.