Mehr Mittel für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Pressemitteilung vom 19.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 19. November 2024:

Das Land Berlin erhöht parallel zu den übrigen Bundesländern und dem Bund für die Jahre 2024 und 2025 den jährlichen Zuschuss für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Diese Einrichtung wird zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von den Ländern finanziert. Für das Land Berlin bedeutet die Budgeterhöhung Mehrkosten für die Jahre 2024 und 2025 von insgesamt 4842,22 Euro. Gleichzeitig ist ab dem Jahr 2026 ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, um das Budget der Stelle in Zukunft leichter an die Teuerungsrate und steigende Fixkosten anzupassen.

Die dafür notwendige Änderung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, beschlossen.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat die Aufgabe, die Verhältnisse an sogenannten Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland zu überprüfen. Hierzu gehören neben den Justizvollzugsanstalten auch Polizeidienststellen, Abschiebeeinrichtungen, geschlossene Abteilungen der psychiatrischen Krankenhäuser und forensischen Kliniken, geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche, aber auch geschlossene Abteilungen von Alten- und Pflegeheimen.