Staatsvertragsgesetz: Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit

Pressemitteilung vom 12.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 12. November 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, einen Gesetzentwurf zu einem Staatsvertrag beschlossen, mit dem das Land Berlin die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) an eine Marktüberwachungsbehörde der Länder übertragen wird.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021 regelt Vorgaben für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, damit diese rechtskonform auf den Markt gebracht werden können. Mit dem BFSG wird in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 umgesetzt, mit der 2019 der Grundstein für angeglichene Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union gelegt wurde und mit der die Markzugänglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Behinderungen gewährleistet werden soll.

Auch wenn für die Umsetzung des BFSG ausschließlich die Länder zuständig sind, gab es von Beginn an Bemühungen, eine länderübergreifende Lösung zu prüfen und umzusetzen, um eine einheitliche Durchsetzung und Kontrolle des BFSG in Deutschland sicherzustellen. Nach Abschluss der Beratungen zeigt sich, dass die gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) neben geringeren Kosten für die Bundesländer und erhöhter Effizienz aufgrund der einheitlichen Umsetzung und einheitlicher Verantwortlichkeiten auch Vorteile für Wirtschaftsakteure und die von fehlender Barrierefreiheit betroffenen Menschen hat. Ein behördlicher Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen der Normen und Standards in den einzelnen Ländern wird mit der gemeinsamen Behörde vermieden.