Senat beschließt Verordnung über Vorkaufsrecht an Grundstücken des Galeria-Warenhauses am Kurfürstendamm
Pressemitteilung vom 05.11.2024
Aus der Sitzung des Senats am 5. November 2024:
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eine Vorkaufsrechtsverordnung für Teile des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 4-81 Kurfürstendamm/Rankestraße erlassen.
Die Vorkaufsrechtverordnung ergänzt den am 14. Mai 2024 durch den Senat beschlossenen Rahmenplan „Kurfürstendamm/Rankestraße“. Der Rahmenplan definiert städtebauliche, freiraumplanerische sowie nutzungsspezifische Ziele und Qualitäten und zeigt eine langfristige Entwicklungsperspektive für den Ort auf.
Den Grundstücken des Warenhauses (Kurfürstendamm 229, 231; Rankestraße 4–6; Augsburger Straße 36–42), die die Vorkaufsrechtsverordnung umfasst, kommt eine besondere Entwicklungsrolle zu. Für diese Grundstücke besteht das große Potenzial einer städtebaulichen und funktionalen Neuordnung mit besonderem Mehrwert für die City West und die Allgemeinheit. Der überwiegende Teil der neu entstehenden Nutzflächen (mindestens jedoch 30 Prozent) sind hierbei insbesondere für Wohnen sowie gemeinwohlorientierte Nutzungen vorgesehen.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler: „Durch die Vorkaufsverordnung wird die städtebauliche Entwicklung auf diesem sehr exponierten Areal gesichert. Sobald ein Grundstücksverkauf den Zielen der städtebaulichen Maßnahme entgegensteht, hat Berlin künftig die Möglichkeit, anstelle eines potentiellen Käufers in den Kaufvertrag einzutreten.“
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen