Abschlussbericht über Belastung durch Kleinflugzeuge

Pressemitteilung vom 05.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 5. November 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, den Abschlussbericht über dessen Aktivitäten bezüglich der Belastung durch Kleinflugzeuge beschlossen. Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Zum Hintergrund: Am 23. Juni 2022 forderte das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat per Beschluss auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Luftfahrtrechts mit den Zielen einzusetzen, den Flugverkehr durch Kleinflugzeuge über Berliner Gebiet zu reduzieren und die Bevölkerung vor Emissionen und Abstürzen zu schützen.

Die Kompetenz zur Gestaltung des Luftraums sowie dessen Nutzung liegen laut Grundgesetz (Artikel 87d Absatz 1) ausschließlich beim Bund. Der Berliner Senat hat hinsichtlich flugbetrieblicher Beschränkung keinerlei luft- oder emissionsschutzrechtlichen Gestaltungsspielraum. Die Umsetzung der vom Abgeordnetenhaus geforderten Maßnahmen bedarf einer Änderung des luftrechtlichen Rahmens auf Bundes- und EU-Ebene, wobei Eingriffen in die Freiheit des Luftverkehrs jedoch enge Grenzen gesetzt sind.

Der Senat hat im Juni dieses Jahres eine Bundesratsratsentschließung zur Anhebung der Mindestflughöhe für Kleinflugzeuge eingebracht. Diese hätte zu einer spürbaren Entlastung geführt, ohne den Luftverkehr in unverhältnismäßiger Weise zu beschränken. Die Entschließung verfehlte jedoch die nötige Mehrheit im Bundesrat, womit die Handlungsspielräume des Berliner Senats nunmehr ausgeschöpft sind.