Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung betrifft Straßenblockaden und Umsetzung von Fahrzeugen

Pressemitteilung vom 29.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport,
Iris Spranger, die Verordnung zur Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung zur Kenntnis genommen.

Die Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung betrifft unter anderem Maßnahmen zur Rettung, Bergung oder zum Lösen fixierter Personen. Mit der neuen Regelung können Aufwendungen der Polizei bei Blockaden von Aktivistinnen und Aktivisten rechtssicherer und wirksamer den betreffenden Personen auferlegt werden. Die Gebühr liegt zwischen 249 Euro und maximal 3900 Euro. Dazu kommt eine Kostenpauschale von 66 Euro je Einzelfall.

Außerdem werden die Gebühren für das Umsetzen und Umstellen von Elektrokleinstfahrzeugen („E-Scooter“) neu festgelegt. Bei bis zu fünf dieser Fahrzeuge übernehmen Mitarbeitende der Polizei Berlin oder der bezirklichen Ordnungsämter diese Arbeit. Die Gebühr beträgt 62 Euro beziehungsweise 68 Euro je Einzelfall. Ab sechs Fahrzeugen erfolgt die Umsetzung durch Polizei oder Ordnungsämter mit Hilfe von Abschleppunternehmen für 219 Euro beziehungsweise 242 Euro je Einzelfall. Darüber hinaus wird festgelegt, dass zukünftig generell höhere Gebühren für Umsetzungen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen erhoben werden. Dies erfolgt aufgrund der zum 1. Januar 2024 neu geschlossenen Verträge mit den Abschleppunternehmen.

Der Entwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.