Übernahme des Tarifabschlusses für Berlins beamtete Dienstkräfte

Pressemitteilung vom 29.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:

Der Senat hat heute nach der am 10. Oktober 2024 erfolgten Zustimmung des Rates der Bürgermeister den von Finanzsenator Stefan Evers vorgelegten Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung (BerlBVAnpG) beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 systemgerecht auf die beamteten Dienstkräfte, Richterinnen und Richter sowie die versorgungsberechtigten Personen des Landes Berlin übertragen.

Die wesentlichen Regelungen im Detail:

  • Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden zum 1. November 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht.
  • Gleichzeitig wird in Kompensation des Wegfalls des bisherigen Verheiratetenzuschlags in Höhe von 150 Euro die Hälfte dieses Zuschlages in das Grundgehalt integriert. Außerdem wird die andere Hälfte bestandsschutzwahrend als Ausgleichszulage gewährt.
  • Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent. Zudem erfolgt eine Erhöhung der Anwärterbezüge, der Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen sowie der Mehrarbeitsvergütungssätze.
  • Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls eine rückwirkende Anpassung der Alimentation von Familien mit drei und mehr Kindern für die Jahre 2008 bis 2020 in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor.

Alle geplanten Steigerungen werden entsprechend auch auf versorgungsberechtigte Personen übertragen. Amtszulagen, Stellenzulagen und allgemeine Stellenzulagen nehmen an der allgemeinen prozentualen Erhöhung der Grundgehaltssätze teil und führen damit individuell zu einer weiteren Steigerung der Gesamtbesoldung.