Berlin zieht nach: Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre
Pressemitteilung vom 29.10.2024
Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstlicher Vorschriften beschlossen. Zwischen der ersten und der zweiten Senatsbefassung wurde der Gesetzesentwurf geringfügig geändert.
Für bestimmte Jahrgänge beziehungsweise für bestimmte Zeiten des Ruhestandseintritts wurde durch die geänderte Vorlage zur Beschlussfassung das Inkrafttreten der begleitenden Übergangsregelungen (§ 69g) auf den 1. Januar 2026 festgelegt. Hiervon profitieren schwerbehinderte beamtete Dienstkräfte.
Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Anhebung der Regelaltersgrenze der Beamtinnen und Beamten und Richter auf 67 Jahre bleibt bestehen. Berlin ist das einzige Bundesland, das mit dieser Anhebung noch nicht begonnen hat. In den Richtlinien der Regierungspolitik ist verankert, das generelle Pensionseintrittsalter auf das Niveau aller anderen Bundesländer anzupassen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze soll ab 2026 (Geburtsjahr 1961) in 8 Stufen erfolgen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmer von 65 auf 67 Jahre bereits zum 1. Januar 2012.
Ausgenommen von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sind Landesbeschäftigte im Feuerwehrtechnischen Dienst sowie bei der Polizei im Vollzugsdienst und im Justizvollzugsdienst.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen