Beschäftigte des Solidarischen Grundeinkommens: Weiterbeschäftigung gesichert

Pressemitteilung vom 29.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Sicherstellung des Weiterbeschäftigungsanspruchs der Beschäftigten des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) über eine quotale Zuweisung beschlossen.

Hintergrund: Beim Solidarischen Grundeinkommen handelt sich um ein Projekt, welches im Juli 2019 aufgelegt wurde. Insgesamt 1000 langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner nahmen freiwillig teil und bekamen eine über das Projekt vermittelte Anstellung im öffentlichen Dienst, bei Landesunternehmen oder freien Trägern.

Das SGE läuft noch bis Ende 2025. Aktuell befinden sich noch 704 Personen in dem Projekt, mit dem Ziel, diese Menschen für eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Gelingt das nicht, muss das Land Berlin im Anschluss an die Förderung eine dauerhafte Beschäftigung der verbliebenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten.

Mit der Senatsvorlage wird dieser Weiterbeschäftigungsanspruch der SGE-Beschäftigten gegenüber dem Land Berlin auf Grundlage einer quotalen Verteilung auf die Senats- und Bezirksverwaltungen umgesetzt und die aus dem Ergebnis des Projekts resultierende Gesamtverantwortung sachgerecht auf die Verwaltung verteilt. Nach aktuellen Prognosen werden voraussichtlich zwischen 279 (38,54 Prozent) und 436 (60,22 Prozent) der SGE-Beschäftigten die Weiterbeschäftigung in Anspruch nehmen.