Konsumcannabisgesetz: Verordnung und Bußgeldkatalog beschlossen
Pressemitteilung vom 29.10.2024
Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:
Auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, hat der Senat von Berlin in seiner heutigen Sitzung die Verordnung zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung sowie den Bußgeldkatalog zum Konsumcannabisgesetz beschlossen.
Einzelheiten zur Verordnung:
Nach § 11 Absatz 1 des Konsumcannabisgesetzes bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gemeinschaftlich Cannabis anbaut und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergibt. Der Berliner Senat hat dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin die sachliche Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis an Anbauvereinigungen übertragen.
Die Zahl der Anbauvereinigungen, die im Land Berlin eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 des Konsumcannabisgesetzes erhalten dürfen, wird auf eine Anbauvereinigung je 6000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt. Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Die Mitglieder von Anbauvereinigungen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis an Anbauvereinigungen werden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin übertragen. Bezüglich der Verfolgung und Ahndung von weiteren Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz wird der Berliner Senat in Kürze eine weitere Verordnung vorgelegen.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Einzelheiten zum Bußgeldkatalog:
Das Konsumcannabisgesetz enthält neben Regelungen zum erlaubten Besitz von Cannabis und zum Konsumverbot unter anderem auch zahlreiche Vorschriften zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und zur kontrollierten Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum. Das Konsumcannabisgesetz sieht zahlreiche Ordnungswidrigkeiten vor, die den Besitz, den Anbau und den Konsum von Cannabis sowie die Pflichten der Anbauvereinigungen betreffen. Der vorliegende Bußgeldkatalog für Berlin sieht Regel- und Rahmensätze vor. Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und höchstens bis zu 10.000 oder bis zu 30.000 Euro.
Der Bußgeldkatalog tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege