Die Berliner Senatskanzlei schließt Verwaltungsvereinbarung über Prozessmanagementplattform ab

Pressemitteilung vom 15.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 15. Oktober 2024:

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Abschluss der „Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der Nutzung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen Prozessmanagement-Plattform (VV Kooperatives Prozessmanagement)“ zugestimmt. Auf Grundlage der Vereinbarung erhält das Land Berlin Zugriff auf die vom Land Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellte Prozessmanagementplattform.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bilden die Vereinbarungspartner den „Verbund Kooperatives Prozessmanagement“, der unter anderem die Weiterentwicklung der FIM-konformen Prozessmanagement-Plattform unter Beachtung der zugrundeliegenden Methoden und weiteren Standards im föderalen Kontext anstrebt und zu Harmonisierungen auf methodischer und technischer Ebene beiträgt.

Geschäftsprozessmanagement ist durch das Berliner E-Government-Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Bevor Verwaltungsleistungen digitalisiert werden können, müssen die zu Grunde liegenden Abläufe dokumentiert, analysiert und optimiert werden. Auf diese Weise wird eine nachhaltige und effiziente Umsetzung der Leistungsdigitalisierung sichergestellt. Zusätzlich kann durch den Abschluss der Vereinbarung künftig Prozessmanagement im Sinne des Föderalen Informationsmanagements (FIM) durchgeführt werden. FIM ist mit dem Beschluss 2018/23 des IT-Planungsrates als Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG Bund) erkannt worden. Seither werden im Zuge der Umsetzungsprojekte in den OZG-Themenfeldern FIM-Stammdaten zu Verwaltungsleistungen erhoben und für die weitere Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Dies umfasst sowohl detaillierte Leistungsbeschreibungen als auch die Visualisierung der Handlungsabläufe in Prozessmodellen und die Beschreibung der zur Leistungserbringung notwendigen Daten.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung teilen sich die Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat neben den Kosten für den Betrieb auch jene für die beständige Weiterentwicklung des Produkts.