Stabilitätsbericht 2024: Berlin hält Bund-Länder-Vorgaben ein - Konsolidierungsbedarf bleibt dennoch hoch

Pressemitteilung vom 15.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 15. Oktober 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Stabilitätsbericht 2024 beschlossen. Damit kommt Berlin der Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat, einem Bund-Länder-Gremium zur Haushaltsüberwachung, einmal jährlich einen so genannten Stabilitätsbericht vorzulegen. Dieser gibt Auskunft über zentrale Haushaltskennziffern und die Einhaltung der Schuldenbremse. Folgende Kennziffern werden für die Jahre 2022 bis einschließlich 2028 betrachtet:

  • der Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates),
  • die Kreditfinanzierungsquote,
  • die Zins-Steuer-Quote und
  • der Schuldenstand.

Zusätzlich zur Haushaltslage wird mit dem Stabilitätsbericht auch die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht. Das Überwachungsverfahren besteht aus zwei Komponenten: die landesrechtliche Regelung und das harmonisierte Analysesystem des Stabilitätsrates.
Im Berichtsjahr 2024 werden sowohl die Haushaltskennziffern als auch die Schuldenbremse vom Land Berlin eingehalten. Klar ist: Das Land Berlin erfüllt auch im vierten Jahr nach Inkrafttreten die Vorgaben der Schuldenbremse.