Berlin zieht nach: Anhebung der Altersgrenze von Beamten auf 67 Jahre
Pressemitteilung vom 08.10.2024
Aus der Sitzung des Senats am 8. Oktober 2024:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstlicher Vorschriften zur Kenntnis genommen. Berlin ist das einzige Bundesland, das mit dieser Anhebung noch nicht begonnen hat.
Die Regelaltersgrenze der Beamtinnen und Beamten und Richter soll schrittweise auf 67 angehoben werden. In den Richtlinien der Regierungspolitik ist verankert, das generelle Pensionseintrittsalter auf das Niveau aller anderen Bundesländer anzupassen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze soll ab 2026 (Geburtsjahr 1961) in 8 Stufen erfolgen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmer von 65 auf 67 bereits zum 1. Januar 2012.
Finanzsenator Stefan Evers: „Es war seit vielen Jahren klar, dass dieser Schritt kommen wird. Alle anderen Bundesländer waren hier schneller. Und auch für Berliner Tarifbeschäftigte ist längeres Arbeiten bis zur Rente längst Realität. Hier geht es also auch um Gleichbehandlung. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen wir im Bereich der Anpassung des Pensionseintrittsalters dringend handeln. Berlin steht vor großen Herausforderungen, allein aus Altersgründen werden uns rund 40.000 Beschäftigte bis 2030 verlassen. Dieser Gesetzentwurf ist daher ein weiterer Baustein, um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit Berlins zu stärken.“
Ausgenommen von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sind Landesbeschäftigte im Feuerwehrtechnischen Dienst sowie bei der Polizei im Vollzugsdienst und im Justizvollzugsdienst. Damit werden die besonderen körperlichen Leistungen der betroffenen Berufsgruppen anerkannt.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen