Senat beschließt Bericht zur Umsetzung der Solarpflicht

Pressemitteilung vom 08.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 8. Oktober 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den jährlichen Bericht an den Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus zur Umsetzung des Solargesetzes sowie Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand beschlossen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind seit dem 1. Januar 2023 bei dem Bau neuer Gebäude sowie bei wesentlichen Dach-Umbauten verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu betreiben.

Hierzu stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein umfangreiches Online-Portal mit Informations- und Beratungsangeboten zur Solarpflicht zur Verfügung. Dort finden sich ein Praxisleitfaden, ein Erklärvideo sowie alle relevanten Formulare und Dokumente für die Erfüllung der Solarpflicht. Ebenso kann eine Befreiung von der Solarpflicht online beantragt werden. In einem Online-Abfrage-Tool können Gebäudeeigentümer und -Eigentümerinnen eine Orientierungshilfe darüber erhalten, inwieweit eine Solarpflicht von ihnen zu erfüllen ist.

Im laufenden Jahr 2024 (Stand 23.08.24) sind 84 Anträge auf Befreiung von der Solarpflicht eingegangen. Seit Inkrafttreten der Solarpflicht im Januar 2023 wurden bisher insgesamt 200 Anträge gestellt. Ein Befreiungsbescheid ist bislang in elf Fällen erfolgt. In 42 Fällen konnte festgestellt werden, dass ein Ausnahmetatbestand gegeben und ein Antrag auf Befreiung nicht notwendig war. In fünf weiteren Fällen konnte festgestellt werden, dass keine Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin besteht. Neben diesen Fällen wurde oft eine anteilige Befreiung aufgrund nicht ausreichender Dachfläche für die Erfüllung der vorgegebenen Photovoltaik-Anlagenfläche von 30 Prozent beantragt. Befreiungsanträge wegen wirtschaftlicher Härten kamen bisher äußerst selten vor. Das zeigt, dass die finanzielle Belastung durch die Solarpflicht begrenzt ist und die Solarpflicht somit kein Bauhemmnis darstellt. Oft verzögert sich die Bearbeitung der Befreiungsanträge dadurch, dass diese unvollständig sind.

Unterstützt wird die Umsetzung der Solarpflicht gezielt durch das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Mit dem Förderprogramm wird seit September 2022 die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten verbessert. Unter anderem werden Zuschüsse zur Vorbereitung von Solarprojekten gegeben und Stromspeicher gefördert. Besondere Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen werden ebenfalls unterstützt.