Senat beschließt turnusgemäßen Bericht zum ITDZ

Pressemitteilung vom 01.10.2024

Aus der Sitzung des Senats am 1. Oktober 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den vierteljährlichen Bericht nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln über Ausnahmen zur Abnahmepflicht für Leistungen des ITDZ im zweiten Quartal 2024 beschlossen.

Das ITDZ Berlin ist zentraler IT- Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behörden und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten. Der Bericht über das zweite Quartal 2024 wurde jetzt beschlossen.

Ziel des Berliner EGovernment-Gesetzes ist unter anderem die Zusammenarbeit der Berliner Verwaltung durch die gemeinsame Nutzung von zentralen informations- und kommunikationstechnischen Strukturen und Organisationen. Die Berichtspflicht dient dazu, einen aktuellen Überblick darüber zu haben, in wie vielen Fällen Dienste und Leistungen gerade nicht durch den gemeinsamen Dienstleister ITDZ genutzt werden.

Im zweiten Quartal 2024 wurden zwei Ausnahmen angezeigt: die Nutzung eines Servers der Verwaltungsakademie durch die Senatsverwaltung für Finanzen und die Beschaffung von Verbrauchsmaterial seitens des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten