Senat führt Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und dessen Evaluation fort

Pressemitteilung vom 17.09.2024

Aus der Sitzung des Senats am 17. September 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, den aktuellen Jahresbericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschlossen. In dem Bericht werden die Fortschritte für den Ausbau der in 2020 gebildeten Teilhabefachdienste in den bezirklichen Sozialämtern sowie die finanziellen und fachlichen Entwicklungen der Eingliederungshilfe in Berlin evaluiert.

Zu den Erfolgen zählen unter anderem die weiterentwickelten Qualifikationsreihen für die Mitarbeitenden in den Teilhabefachdiensten. Hier konnten Menschen mit Behinderungen ihre Expertise als Vertreterinnen und Vertreter in eigener Sache einbringen. Auch die intensive Weiterentwicklung der Verwaltungsprozesse und deren Einfügung in größere, gesamtstädtische Digitalisierungsvorhaben gehören dazu. Ebenso wie die Strategiekonferenz Inklusion und Eingliederungshilfe unter dem Motto „Berlin inklusiv 2035“ und die Verstetigung verschiedener übergreifender Gremien auf Bezirks- und Landesebene.
Berlin wird auch weiterhin auf Bundes- und Länderebene die gemeinsamen Bemühungen fortführen, um gegenüber dem Bund mögliche finanzielle Mehrbelastungen infolge der BTHG-Umsetzung nachzuweisen und erforderlichenfalls entsprechende Ausgleichsforderungen geltend zu machen.
Mit all diesen Maßnahmen werden die Steuerungsfähigkeit des Landes Berlin als Träger der Eingliederungshilfe verbessert und Qualitätssteigerungen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen erzielt.
Senatorin Cansel Kiziltepe dazu: „Unser Leitbild ist und bleibt die inklusive Stadt. Mit der Umsetzung des BTHG verfolgen wir das Ziel, die Inklusion in Berlin stetig voranzutreiben und weiterzuentwickeln.“