Zustimmungsgesetz zur zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages beschlossen
Pressemitteilung vom 10.09.2024
Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2024:
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen, einen Entwurf für ein Zustimmungsgesetz beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Dieser Gesetzesentwurf betrifft den zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats sowie die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag).
Die jetzige Änderung betrifft vorwiegend die Anpassung der Aufgaben des IT-Planungsrates sowie die Neuausrichtung des Finanzierungsmodells der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Die Verwaltungsdigitalisierung wird als Daueraufgabe definiert. Zu den neuen Aufgaben des IT-Planungsrates zählen unter anderem die Steuerung föderaler, auch mehrjähriger Projekte für die Verwaltungsdigitalisierung sowie die kurzfristige Bereitstellung von bund- und länderübergreifend einsetzbaren digitalen Lösungen für bestimmte Lebensbereiche.
Mit dem IT-Staatsvertrag wurde 2010 der IT-Planungsrat zur Koordinierung der Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnologien gegründet. Im Jahr 2019 wurde der IT-Staatsvertrag zum ersten Mal geändert: Es wurde darin die Gründung einer Föderalen IT-Kooperation beschlossen sowie ein gemeinsames Digitalisierungsbudget festgelegt.
Den Änderungen des IT-Staatsvertrages müssen die einzelnen Länder zustimmen. Die Ratifizierungsurkunden aller Bundesländer müssen spätestens am 30. November 2024 vorliegen. Vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Länder soll der zweite IT-Änderungsstaatsvertrag des Bundes zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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