Änderungen des Berlin-Ticket S: Nutzung des aktuellen Leistungsbescheids bis zum 30. Juni 2025
Pressemitteilung vom 10.09.2024
Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2024:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, dass die aktuellen Leistungsbescheide weiterhin als Nachweis für die Berechtigung zum Berlin Ticket-S ab dem 1. Januar 2025 genutzt werden können. Gleichzeitig wird die Ausstellung des Berechtigungsnachweises zum 30. September 2024 sowie die der VBB-Kundenkarte Berlin S zum 31. Dezember 2024 beendet.
Das geplante Verfahren zur Einführung eines neuen digitalen und bürgerfreundlichen Verfahrens zum Erhalt des Berlin-Ticket S konnte wegen noch ungeklärter Fragen zum Datenschutz mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bisher nicht umgesetzt werden. Nach Abwägung aller Aspekte haben sich alle Beteiligten für den einfachsten Weg für die Betroffenen entschieden, damit sie an dieses wichtige sozialpolitische Angebot Berlins weiterhin gelangen können.
Das 2023 eingeführte Interimsverfahren wird zum 1. Januar 2025 beendet. Das bedeutet, dass die Leistungsberechtigten keine Berechtigungsnachweise durch die Leistungsbehörden und keine VBB-Kundenkarte Berlin S mehr erhalten werden. Die Berechtigungsnachweise werden von den Leistungsbehörden nur noch bis zum 30. September 2024 ausgestellt.
Wenn Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, die über den 31. Dezember 2024 hinaus gültig ist, können sie diese Karte bis zum Ende ihrer Laufzeit nutzen. Wenn Personen keine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen oder ihre Karte vor oder nach dem 1. Januar 2025 ausläuft, gilt für sie das bisherige Verfahren der Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheides in Kopie und auch geschwärzt. Dieses Verfahren wird bis zum 30. Juni 2025 angewendet werden.
Um das Berlin-Ticket S künftig nutzen zu können, muss auf diesem das Aktenzeichen des Leistungsnachweises oder für Personen, die Leistungen vom Jobcenter bekommen, die persönliche Kunden-Nummer des Leistungsbescheides eingetragen werden.
Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden.
Anspruchsberechtigte Personen, die trotzdem noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S für dieses Jahr beantragen möchten, können das bis zum 30. November 2024 tun. Diese beantragten VBB-Kundenkarten Berlin S werden bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt und versandt. Sie behalten bis zum Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit und können als Nachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S ebenfalls verwendet werden. In diesen Fällen ist die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S auf dem Berlin-Ticket S einzutragen.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung