Senat nimmt Änderung der Umweltschutzgebührenordnung zur Kenntnis

Pressemitteilung vom 10.09.2024

Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, die zehnte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung zur Kenntnis genommen. Diese wird nun dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.

Die Änderung der Umweltschutzgebührenordnung ist notwendig, da einzelne Gebührentatbestände zukünftig der Umsatzsteuer unterliegen können. Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglichen würde, die Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren in Rechnung zu stellen, war bislang in der Umweltschutzgebührenordnung nicht enthalten.

Senatorin Ute Bonde: „Wir müssen die Umweltschutzgebührenordnung aber auch ändern, weil die gestiegenen Kosten nicht mehr durch die aktuellen Gebührenhöhen gedeckt werden. Durch die Erhöhung der Gebühren soll wieder dem Kostendeckungsprinzip entsprochen werden. Das entspricht dem wichtigen Prinzip der Gerechtigkeit, weil der Verursacher von Kosten diese auch selbst trägt.“

Außerdem sind neue Gebührentatbestände hinzugekommen, die zu neuen oder auch zu höheren Einnahmen führen. Ein Beispiel dafür ist die Anerkennung von Grund- und Fortbildungslehrgängen nach der Abfallbeauftragtenverordnung. Durch Anpassungen an die entsprechenden Rechtsnormen gab es ebenfalls Änderungen wie bei Ausnahmezulassungen nach der geänderten 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Die Änderungen betreffen die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Strahlenschutz und Gewässerschutz. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, bedeuten die Änderungen höhere oder auch erstmalige Gebührenzahlungen.