Weniger Bürokratie: Senat beschließt Änderung der Landeshaushaltsordnung

Pressemitteilung vom 10.09.2024

Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2024:

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers das Neunte Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen.

Mit diesem Gesetz werden verschiedene Änderungen vorgenommen: Nach derzeitiger Regelung der LHO sind Wirtschaftsprüfungsunternehmen für die Prüfung kaufmännischer Jahresabschlüsse und Lageberichte von Einrichtungen Berlins durch den Rechnungshof von Berlin zu bestimmen. In diesem Zusammenhang obliegt ihm auch die Erteilung und die Festlegung des Prüfungsumfangs für jeden einzelnen Betrieb und jeder kaufmännisch buchenden juristischen Person des öffentlichen Rechts. Diese Aufgabenzuweisung soll entfallen.

Aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen gibt es darüber hinaus noch weiteren Änderungsbedarf an der LHO. So wird eine Anpassung vorgenommen, durch die mittelgroße nicht kapitalmarktorientierte, kleine und Kleinstgesellschaften jährlich nur eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erstellen müssen. Damit reduziert der Senat bürokratischen Aufwand für die betreffenden Unternehmen und den Landesrechnungshof.