Änderung der Laufbahnverordnung Gesundheitswesen

Pressemitteilung vom 03.09.2024

Aus der Sitzung des Senats am 3. September 2024:

Nach der am 15. August 2024 erfolgten Zustimmung des Rats der Bürgermeister hat der Senat die am 16. Juli 2024 durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, vorgelegte Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung Gesundheitswesen (LVO-Ges) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Lebensmittelkontrolldienst (APOmD LK) gebilligt.

Die Verordnung sieht Änderungen für den Laufbahnzweig des Lebensmittelkontrolldienstes vor. Der Lebensmittelkontrolldienst ist dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) zugeordnet und umfasst derzeit die Ämter der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 (Spitzenamt).

Die geforderten Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst orientieren sich an der Lebensmittelkontrolleurverordnung und gehen über die im Laufbahngesetz geregelten üblichen Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 hinaus.

Unter Berücksichtigung der hohen Einstellungsvoraussetzungen und verantwortungsvollen Tätigkeit sowie der schwierigen Personalsituation ist eine Aufwertung des Lebensmittelkontrolldienstes geboten. Mit der vorgelegten Änderung der LVO-Ges werden das Einstiegsamt des Lebensmittelkontrolldienstes von der bisherigen Besoldungsgruppe A 6 auf Besoldungsgruppe A 7 angehoben sowie eine Regelung zur besoldungsrechtlichen Einstufung in die Erfahrungsstufe 2 bei der Einstellung getroffen.