Neuausrichtung des Beteiligungsbeirats des Landes
Pressemitteilung vom 20.08.2024
Aus der Sitzung des Senats am 20. August 2024:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die Neuausrichtung des Beteiligungsbeirats des Landes beschlossen. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 bekennt sich der Senat „im Sinne der Neuen Leipzig-Charta zu einer aktiven Beteiligung und Koproduktion in der Stadtentwicklung“ und dem Ziel, die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung (LLBB) weiterzuentwickeln.
Ein wichtiger Teil der Weiterentwicklung betrifft den Beteiligungsbeirat. Er soll sich künftig vorrangig mit konkreten Beteiligungsprozessen der Stadtentwicklung beschäftigen. Damit der Beirat seine Aufgabe gut wahrnehmen kann, soll er 15 Personen aus zwei Gruppen umfassen: Neben neun Einwohnerinnen und Einwohnern sind dort sechs Expertinnen und Experten für Beteiligung beziehungsweise beteiligungsnahe Themen vertreten. Die Auswahl der neun Einwohnerinnen und Einwohnern erfolgt über ein quotiertes Zufallsauswahlverfahren mit vorgeschaltetem Bewerbungsprozess, wie es im Grundsatz bereits für den Beirat 2020 erfolgreiche Anwendung fand.
Mit Expertinnen und Experten sind ausdrücklich Personen gemeint, die einerseits Expertise
zu Beteiligung mitbringen und entsprechende Institutionen vertreten oder andererseits im Namen der Landesverwaltung mit Aufgaben rund um Gleichstellung, Teilhabe und
Demokratieförderung befasst sind. Die Auswahl dieser Personen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
In den nächsten Jahren wird sich der Beirat vorrangig mit konkreten Beteiligungsprozessen der Stadtentwicklung beschäftigen. Ihm werden hierzu durch die federführenden Verwaltungen Entwürfe von Beteiligungskonzepten zu ausgewählten Vorhaben der Stadtentwicklung zu einem sehr frühen Zeitpunkt vorgestellt.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Dieser Ansatz der vorgelagerten Betrachtung der Beteiligung ausgewählter Vorhaben schafft ein konstruktives Umfeld, in dem das Feedback des Beteiligungsbeirats im weiteren Prozess sinnvoll berücksichtigt werden kann. Der Beirat bekommt dadurch eine klar definierte Aufgabe und Rolle zugewiesen.“Die Neuausrichtung des Beirats wird im Herbst vorbereitet, so dass 2025 die Neukonstituierung erfolgen kann.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen