Gigabit-Strategie: Senat beschließt weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Glasfaser- und 5 G-Ausbaus
Pressemitteilung vom 20.08.2024
Auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung weitere Beschleunigungsmaßnahmen zur Umsetzung der Gigabit-Strategie beschlossen. So werden die Bestandssicherung und der Ausbau digitaler Infrastrukturen – Glasfaser sowie Mobilfunk – zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Damit erhalten die Verlegung von Netztrassen und der Aufbau von Mobilfunkstationen eine Vorrangstellung bei der Verwirklichung der jeweiligen Vorhaben. Zudem hat der Senat das Positionspapier „Mobilfunk-Vermietbereitschaft stärken“ beschlossen und die seit 2002 geltenden Grundsätze für die Vergabe von landeseigenen Standorten für Mobilfunksendeanlagen aktualisiert. Darin enthalten sind Maßnahmen, die der Sicherung bestehender und neuer Dachstandorte für Mobilfunkanlagen auf Liegenschaften der öffentlichen Hand dienen und die Vermietbereitschaft erhöhen sollen.
Dazu erklärt Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Wir setzen unsere Gigabit-Strategie im Schulterschluss mit den Bezirken konsequent um. Mit den heutigen Beschlüssen räumen wir dem Ausbau des Mobilfunks und der Glasfasernetze Vorfahrt ein, damit die Menschen und Unternehmen in Berlin Zugang zum schnellsten Internet erhalten und auch in Zukunft mit dem modernsten Mobilfunkstandard surfen können. Wir wollen Berlin zum Innovationsstandort Nummer eins in Europa machen und dafür ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur die unabdingbare Grundlage.“
Im Rahmen seiner 2021 beschlossenen Gigabit-Strategie setzt das Land Berlin zusammen mit einem Netzwerk aus elf Partnerunternehmen den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen marktgetrieben um. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende 5 G-Mobilfunkversorgung sowie bis zum Jahr 2028 eine flächendeckende Glasfaser-Versorgung zu erreichen. Ein Lenkungskreis bestehend aus Senatsverwaltungen, Bezirken und Partnerunternehmen begleitet die Umsetzung der Gigabit-Strategie und erarbeitet Empfehlungen zu ihrer Beschleunigung. Der Ausbaufortschritt wird kontinuierlich verfolgt und mittels des online frei zugänglichen und im Jahr 2023 gestarteten Gigabit-Monitors abgebildet.
Giffey weiter: „Mit 99,7 Prozent an stadtweiter 5 G-Abdeckung haben wir unser Ziel beim Mobilfunk nahezu erreicht und nehmen damit bundesweit eine Spitzenposition ein. Zugleich bleiben eine fortlaufende Netz-Modernisierung und Verdichtung essenziell. Denn das Volumen über die Mobilfunknetze versendeter Daten steigt jedes Jahr um rund 25 Prozent und erfordert eine immer größere Netzkapazität. Dafür müssen wir die Altstandorte für Mobilfunkanlagen erhalten, neue hinzugewinnen und die Vermietbereitschaft der landeseigenen Liegenschaften für diese Anlagen insgesamt verbessern. Zugleich erhöhen wir das Tempo beim Glasfaserausbau. Bis Ende 2023 konnten wir die stadtweite Abdeckung auf 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bereits verdoppeln. Für weitere Beschleunigung sorgt eine nunmehr mit allen zwölf Bezirken geschlossene Zielvereinbarung. Diese regelt unter anderem, dass die inzwischen vollständig digitalisierten Antragsprozesse für die Verlegung von Glasfaserleitungen binnen zwei Wochen bearbeitet werden. Damit ist Berlin bundesweit Vorreiter. Dafür stellt der Senat den Bezirken zusätzliche Personalressourcen von je 2,5 Stellen pro Bezirk zur Verfügung. Mit einem Markterkundungsverfahren prüfen wir zudem aktuell, wo sich in Berlin Orte abzeichnen, an denen die Mechanismen des marktgetriebenen Ausbaus nicht greifen, um dort mit Förderanreizen gegenzusteuern. Bis 2028 wollen wir 100 Prozent Glasfaserabdeckung in allen Bezirken, und das bedeutet keine weißen Flecken mehr auf Berlins Glasfaser-Karte.“
Maßnahmen für Mobilfunkstandorte
Das Positionspapier „Mobilfunk-Vermietbereitschaft stärken“ wurde im Rahmen des Lenkungskreises Gigabit-Strategie durch die Arbeitsgruppe Mobilfunk erarbeitet, der verschiedene Senatsverwaltungen, Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke sowie die Partnerunternehmen angehören. Ziel ist es, die Vermietbereitschaft öffentlicher Liegenschaften für Mobilfunkstandorte zu stärken. Durch eine bessere statistische Informationslage zu bestehenden Mobilfunkstandorten und zu Akquisebestrebungen sollen die Ausbau- und Erweiterungsprozesse erleichtert werden. Gleichzeitig soll der Kenntnisstand in den kommunalen Liegenschaften über rechtliche, vertragliche und technische Rahmenbedingungen sowie die Möglichkeiten zur Vermietung von Dächern als Mobilfunkstandorte an Telekommunikationsunternehmen vertieft werden. Neben der Bereitstellung von unterstützenden Materialien wird dafür eine regelmäßige Informationsveranstaltung entwickelt.
Mittels des bereits existierenden Clearing-Verfahrens werden zudem Problemfälle bei der Vermietung von kommunalen Liegenschaften als Mobilfunkstandorte erfasst, bearbeitet und idealerweise gelöst. Die Erkenntnisse aus diesen Prozessen sollen auch für andere Vermietungsfälle zugänglich sein. Insgesamt soll der Austausch zwischen den Mobilfunknetzanbietern und den Bezirken zum Stand und zu geplanten Aktivitäten im Mobilfunkausbau verbessert werden, etwa hinsichtlich der Planungen zu den 37 Katastrophenschutz-Leuchttürmen der Bezirke, die besondere Erfordernisse an Mobilfunkstandorte haben. Nicht zuletzt werden im Positionspapier Wege aufgezeigt, wie die Installation von Solaranlagen und Mobilfunkmasten auf kommunalen Dächern in Einklang gebracht werden kann.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe