Senat fordert zur vollständigen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Berliner Rahmenvertrag der Eingliederungshilfe auf

Pressemitteilung vom 06.08.2024

Aus der Sitzung des Senats am 6. August 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, mit einer förmlichen Aufforderung die andauernden Verhandlungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in einen Berliner Rahmenvertrag mit den Vereinigungen der Leistungserbringer zielführend zum Abschluss zu bringen.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die bundesgesetzliche Grundlage zur Verwirklichung der Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe von über 30.000 Menschen mit Behinderungen in Berlin. Es wurde seit Ende 2016 bis 2020 in Reformschritten wirksam und soll nun vollständig in Berlin umgesetzt werden. Die Erfüllungen der individuellen Ansprüche der Menschen erfolgen in vielfältigen Varianten per Dienstleistungen durch die Vereinigungen der Leistungserbringer. Für diese Dienstleistungen hat das Land Berlin seit Juni 2019 einen Rahmenvertrag mit den Vereinigungen abgeschlossen.

Das Bundesteilhabegesetz zeichnet sich durch personenzentriertere und breitere Ansätze aus. Diese konnten im Rahmenvertrag von 2019 noch nicht vollständig abgebildet werden. Zunächst mussten im Land Berlin und auf Seiten der Leistungserbringer noch viele Voraussetzungen geschaffen werden. Inzwischen wurde das geleistet.

Daher hat der Berliner Senat in seiner heutigen Sitzung die bekannten behelfsmäßigen Übergangslösungen und Vertragslücken des provisorischen Rahmenvertrages von 2019 benannt. Diese stehen den gesetzlichen Ansprüchen der Menschen gegenüber. Der Senat möchte mit der heutigen Benennung zu einem einvernehmlichen Schließen dieser Lücken auffordern. Dadurch sollen künftig vollständige und umfängliche Teilhabe und Assistenzleistungen nach dem BTHG durch den Rahmenvertrag abgesichert werden.