Senat beschließt Änderung der Laufbahnverordnung Gesundheitswesen

Pressemitteilung vom 16.07.2024

Aus der Sitzung des Senats

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2024 auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung Gesundheitswesen (LVO-Ges) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Lebensmittelkontrolldienst (APOmD LK) zur Kenntnis genommen.

Die Verordnung sieht Änderungen für den Laufbahnzweig des Lebensmittelkontrolldienstes vor. Der Lebensmittelkontrolldienst ist dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) zugeordnet und umfasst derzeit die Ämter der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 (Spitzenamt).

Die geforderten Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst orientieren sich an der Lebensmittelkontrolleurverordnung und gehen über die im Laufbahngesetz geregelten üblichen Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 hinaus.

Unter Berücksichtigung der hohen Einstellungsvoraussetzungen und verantwortungsvollen Tätigkeit sowie der schwierigen Personalsituation ist eine Aufwertung des Lebensmittelkontrolldienstes geboten. Mit der vorgelegten Änderung der LVO-Ges werden das Einstiegsamt des Lebensmittelkontrolldienstes von der bisherigen Besoldungsgruppe A 6 auf Besoldungsgruppe A 7 angehoben sowie eine Regelung zur besoldungsrechtlichen Einstufung in die Erfahrungsstufe 2 bei der Einstellung getroffen.

Die Änderung der Verordnung kann nur im Einvernehmen mit den Berliner Bezirken erfolgen. Daher wird die Vorlage zunächst dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.