Mehr Auskünfte und mehr Digitalisierung in der Berliner Justiz

Pressemitteilung vom 09.07.2024

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Änderungen zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Diese sind im Gesetz zur Umsetzung der Datenübermittlungsbefugnis von berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen, zur weiteren Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin und zur Änderung des Berliner Hinterlegungsgesetzes (BerlHintG) enthalten.

So ermöglicht der Gesetzentwurf die Einführung der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung im Anwendungsbereich des BerlHintG. Dies kann die Arbeit der Hinterlegungsstellen effizienter und bürgerfreundlicher gestalten. Daneben sieht der Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen im BerlHintG vor, mit denen unter anderem die Verweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Durch bundesrechtliche Regelungen sind erweiterte Auskunftsansprüche von Gerichtsvollziehern gegenüber berufsständischen Versorgungseinrichtungen geschaffen worden. Um diese Auskunftsansprüche erfüllen zu können, sollen die Versorgungseinrichtungen die entsprechende Befugnis zur Datenübermittlung erhalten. Hierdurch wird die Arbeit von Gerichtsvollziehern im Vollstreckungsverfahren erleichtert.