Gesetzentwurf zur Übertragung der Anerkennungszuständigkeit von Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften

Pressemitteilung vom 09.07.2024

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Anerkennungszuständigkeit von Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften auf das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) übertragen wird.

Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung führt das LaGeSo bereits seit 1. Juli 2023 das Anerkennungsverfahren nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) durch. Nun soll diese Änderung auch gesetzlich verankert und dafür im Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung und im Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und eines Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin aufgenommen werden.

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist geregelt, dass anerkannte Assistenzhunde Menschen mit Behinderungen in öffentliche sowie private Anlagen und Einrichtungen begleiten dürfen. Mit der Assistenzhundeverordnung des Bundes sind die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Damit die Assistenzhunde erkennbar sind, gibt es eine einheitliche Kennzeichnung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften. Hier übernimmt das LaGeSo für das Land Berlin die Ausgabe der Ausweise und Abzeichen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Beratung zugeleitet.