Verwaltungsreform: Aufgabenneuordnung zur Stärkung der gesamtstädtischen Steuerung
Pressemitteilung vom 02.07.2024
Der Berliner Senat hat im vergangenen Herbst mit der „Agenda zur Verwaltungsreform“ ein ambitioniertes Reformvorhaben der Berliner Verwaltung auf den Weg gebracht. Angestrebt wird die Steigerung der Funktionsfähigkeit der zweistufigen Berliner Verwaltung und eine Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung sowie der Zusammenarbeit der Verwaltungsebenen. Neben weiteren Maßnahmen stellt die Überprüfung und Neujustierung von Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung im Land Berlin, ein grundlegendes Vorhaben des Verwaltungsreformprozesses dar.
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, die Senatsvorlage „Aufgabenneuordnung zur Stärkung der gesamtstädtischen Steuerung“ beraten. Mit dieser Senatsvorlage wird der Prozess der Neuordnung der Aufgaben einschließlich einer Aufgabenerhebung und einer umfassenden Aufgabenkritik aufgesetzt, der parallel in allen Senatsverwaltungen in den jeweiligen Politik- und Querschnittsfeldern durchgeführt werden soll. Nur ein solcher Prozess ist geeignet, einen Gesamtüberblick über das Zusammenwirken der Berliner Verwaltung zu erhalten, um entsprechende Schnittstellen zwischen Politik- und Querschnittsfeldern zu identifizieren und eine ausreichende Nachhaltigkeit zu entfalten.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner: „Wir gehen die Reform der Berliner Verwaltung gemeinsam an – mit allen Senatsverwaltungen, mit den Bezirken und dem Abgeordnetenhaus. Wir sind auf einem guten Weg und haben heute nach den Klausurtagungen mit den Bezirksbürgermeisterinnen und –bürgermeistern, nach den Workshops, den Gesprächen mit der Stadtgesellschaft und politischen Spitzenrunden einen weiteren wichtigen Schritt getan. Wir wollen die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken klar regeln, einen umfassenden Aufgabenkatalog erstellen und dabei auch eine Aufgabenkritik vornehmen. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, den Entwurf für ein neues Landesorganisationsgesetz bis zum Jahresende im Senat zu beschließen.“
Die Neuordnung der Aufgaben ist angesichts begrenzter finanzieller Spielräume und eines wachsenden Fachkräftemangels ein grundlegender Baustein, um effizienteres und effektiveres Verwaltungshandeln zu befördern. In einem ersten Schritt werden nun die bestehenden Aufgaben der Hauptverwaltung und der Bezirke erhoben und in einen einheitlichen Zuständigkeitskatalog, der sich in Politik- und Querschnittsfelder gliedert, überführt. Der Prozess der Aufgabenerhebung findet parallel in allen Senatsverwaltungen statt und soll bis Ende des 3. Quartals 2024 abgeschlossen sein.
In einem zweiten Schritt erfolgt auf Basis der Aufgabenerhebung die Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik. Dabei werden die Schnittstellenprobleme bei Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ebenso wie Optimierungsbedarfe in den Geschäftsprozessen identifiziert und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Dieser Prozess soll in diesem Jahr begonnen werden und langfristig als Daueraufgabe der Berliner Verwaltung implementiert werden. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt in einem weiteren Schritt voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2025.
Die Federführung und Steuerungsverantwortung für den Gesamtprozess der Aufgabenneuordnung und Aufgabenkritik obliegt der Senatskanzlei.
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