Senat stärkt Berliner Standesämter – erfahrene Dienstkräfte können leichter Standesbeamte werden

Pressemitteilung vom 02.07.2024

Der Berliner Senat stärkt die Standesämter und verbessert ihre Personalsituation. Durch entsprechende Rechtsänderungen sollen erfahrene Kräfte des Öffentlichen Dienstes leichteren Zugang zum Beruf des Standesbeamten und der Standesbeamtin bekommen. Der Senat folgt damit Bitten der Berliner Standesämter, die Besetzung freier Stellen zu erleichtern und so die Personalgewinnung und -bindung nachhaltig zu verbessern.
Unter anderem werden unter bestimmten Voraussetzungen die Wartezeiten von Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Berufung zur Standesbeamtin oder zum Standesbeamten verkürzt. Auch der berufliche Aufstieg von bereits langjährig im Standesamt tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Standesbeamtin oder zum Standesbeamten wird vereinfacht.

Zur Umsetzung des Vorhabens hat Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, heute dem Senat den Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin zur Kenntnis vorgelegt. Die geplanten Rechtsänderungen beinhalten auch Anpassungen in der Gebührenordnung der Berliner Standesämter. So werden im Zuge der bürgerfreundlichen Digitalisierung der Verwaltung ab dem 1. November 2024 elektronische Personenstandsbescheinigungen möglich. Für diese werden nun Gebühren festgelegt.

Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme weitergeleitet.