Erleichterte Anerkennung psychischer Erkrankungen als Dienstunfallfolge für Landesbeamte geplant

Pressemitteilung vom 02.07.2024

In seiner Sitzung am 2. Juli 2024 hat der Berliner Senat über eine Novellierung des Dienstunfallrechts unter Berücksichtigung aktueller arbeitsmedizinischer Erkenntnisse beraten. Hierzu stellte Finanzsenator Stefan Evers ein Eckpunktepapier vor. Geplant ist insbesondere die Schaffung einer Vermutungsregelung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen unterstellt wird, dass psychische Störungen durch einen Dienstunfall (Unfall im Sinne von § 31 Absatz 1, 4 und 5 sowie § 31 a LBeamtVG) verursacht worden sind – beispielsweise nach der Verwendung von Waffen beim Einsatz oder ähnlichen Belastungen.

Mit der neuen Regelung, die sich an dem Dienstunfallrecht der Länder Hamburg und Bremen orientiert, begegnet der Senat bestehenden Nachweisproblemen bei der Anerkennung von Dienstunfällen. Insbesondere bei Einsatzunfällen mit teilweise erst verzögert auftretenden oder erkannten psychischen Schädigungen, wie beispielsweise einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), kann der für Unfallfürsorgeleistungen erforderliche Nachweis der Kausalität zwischen Unfallereignis und Verletzungsfolge häufig nicht zweifelsfrei erbracht werden. Diese Erschwernis wird mit der geplanten Vermutungsregelung beseitigt.

Die geplante Novellierung des Dienstunfallrechts ist in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehen und wurde außerdem beim Berliner Sicherheitsgipfel am 8. September 2023 vereinbart.

Finanzsenator Stefan Evers: „Wir stehen zu unseren Einsatzkräften und stärken ihnen den Rücken, gerade auch nach schwierigen Einsätzen. Mit der avisierten Novellierung des Dienstunfallrechts gibt das Land Berlin seinen beamteten Dienstkräften auch in schwierigen Phasen Sicherheit und Stabilität.“