Senat beschließt nach der Freigabe des Rats der Bürgermeister das Gesetz zur Neuregelung der Immobilien- und Standortgemeinschaften – Stärkung und Entwicklung der Berliner Zentren
Pressemitteilung vom 02.07.2024
In seiner Sitzung am 4. Juni 2024 hatte der Senat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, das Gesetz zur Neuregelung der Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) beschlossen. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung werden im Land Berlin die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, innerhalb eines räumlich abgegrenzten Bereichs auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags in privater Verantwortung Maßnahmen zur Verbesserung des Standortes zu planen und durchzuführen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer war ein neuer Abgabenmaßstab erforderlich, um die Maßnahmenfinanzierung verfassungskonform umsetzen zu können. Darüber hinaus wurde das Antragserfahren vereinfacht und digitalisiert. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Standorte attraktiver zu machen oder gegebenenfalls wiederzubeleben. Finanziert werden die Maßnahmen durch eine von allen ansässigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu entrichtende Abgabe. Diese bemisst sich nach der Grundstücksgröße und der Geschossanzahl. ISG können beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden, vorausgesetzt ein Anteil von 15 Prozent der ansässigen Eigentümerinnen und Eigentümer stimmt der Antragsstellung zu.
In Kooperation mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie für Finanzen wurden unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in einem verwaltungsübergreifenden Prozess anwendungsorientierte und rechtssichere Regelungen erarbeitet. Im Verfahren wurde auch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als potenziell betroffener Bezirk und Verbände beteiligt. Zu den nächsten Verfahrensschritten zählte die Vorlage im Rat der Bürgermeister, der in seiner Sitzung vom 13. Juni 2024 allen Punkten zugestimmt hat.
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