Beschluss über die Neufassung der Grundstücksordnung

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Aus der Sitzung des Senats am 25. Juni 2024:

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Neufassung der Grundstücksordnung beschlossen – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister. Dabei geht es um den Umgang mit Grundstücken im unmittelbaren oder künftigen Eigentum des Landes Berlin. In erster Lesung hatte sich der Senat am 20. Februar 2024 mit dem Thema befasst.

Die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegte Verwaltungsvorschrift greift eine frühere Praxis auf. Bereits vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1989 gab es eine Verwaltungsvorschrift auf dem Gebiet des Grundstückswesens. Nach dem 1. Januar 1990 wurden die Vorschriften nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung von den Dienststellen das Landes Berlin zum Teil modifiziert weiterhin angewendet. Es wurde allerdings keine weitere entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen. Auf Grund zahlreicher Änderungen auf dem Gebiet des Grundstückswesens war die Neufassung der Grundstücksordnung-GrO) notwendig.