Geschäftsbesorgungsvertrag für Vermittlung von Gebäudefeuerversicherungen wird gekündigt

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Aus der Sitzung des Senats am 25. Juni 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 auf Vorlage des Senators für Finanzen, Stefan Evers, die Kündigung des gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrags mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zur Vermittlung spezieller Gebäudefeuerversicherungen für das Land Berlin beschlossen. Die Kündigungsfrist ist für Ende 2024 geplant.

Aufgrund der Überführung in Sondervermögen oder der Verwaltung durch die BIM sind ein Großteil der Gebäudebestände des Landes Berlin nicht von der Kündigung betroffen. Auch auf Gebäude der Berliner Bezirke hat die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrags keine Auswirkung.

Hintergrund dieses Beschlusses durch den Senat ist, dass gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung im Regelfall keine externen Fremdversicherungen abgeschlossen werden dürfen, sondern die Deckung über den Haushalt der jeweiligen Verwaltung läuft. 2006 wurde aufgrund eines Beschlusses des damaligen Senats die Berliner Immobilienmanagement GmbH BIM mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag und der zentralen Beschaffung gebäudebezogener Feuerversicherungsleistungen beauftragt.

Mit Neufassung der Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätze im Oktober 2021 wurde die Gebäudefeuerversicherungspflicht jedoch aufgehoben und das Prinzip der Eigendeckung nach § 7 Landeshaushaltsordnung wiederhergestellt.