Senat beschließt Bericht zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Aus der Sitzung des Senats am 25. Juni 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, den Bericht zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschlossen.
Bund und Länder haben am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Zielsetzung beschlossen, dass der ÖGD in ganz Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, modernisiert und vernetzt werden soll. Für die Umsetzung stellt der Bund den Ländern für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Auf das Land Berlin entfällt ein Anteil von rund 153,5 Millionen Euro.
Seit Beginn des Pakts konnten in Berlin bereits wesentliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der personellen und digitalen Stärkung des Berliner ÖGD, auf den Weg gebracht werden, beispielsweise:

  • personelle Stärkung durch insgesamt 220 zusätzliche Personalstellen, von denen bis 31. Dezember 2023 schon 206,5 Stellen eingerichtet wurden
  • Verbesserung der IT-Ausstattung der Gesundheitsämter
  • Planung und Umsetzung der koordinierten Landesmaßnahme „Digitaler ÖGD Berlin“

Ferner stellt das Land Berlin als ein Trägerland der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, einer bundesweit einmaligen länderübergreifenden Institution für die Aus-, Fort- und Weiterbildung für Berufe in Öffentlichen Gesundheitswesen, im Zeitraum von 2021 bis 2025 insgesamt rund 1,44 Millionen Euro aus Paktmitteln zur Modernisierung und Stärkung des Angebots der Akademie bereit.
Aktuell stimmen sich Bund und Länder hinsichtlich struktureller Weiterentwicklungsbereiche und eines entsprechenden Umsetzungsplans ab, damit der ÖGD gegenüber künftigen Herausforderungen noch besser gewappnet ist. In diesem Zusammenhang steht auch das Vorhaben des Senats, die Strukturen des Berliner ÖGD zu evaluieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu prüfen. Der Bericht wird nun zur weiteren Beratung dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.