Olympiapark wird Gebiet mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung
Pressemitteilung vom 18.06.2024
Aus der Sitzung des Senats am 18. Juni 2024:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für die Flächen des Olympiaparks gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB beschlossen. Damit liegt künftig die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen für diesen Bereich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die Kulisse wird im Süden von der Jesse-Owens-Allee und der Trakehner Allee begrenzt, im Norden von der Grünanlage am Murellenweg sowie vom Naturschutzgebiet „Fließwiese Ruhleben“. Im Westen verläuft die Grenze entlang der Schirwindter Allee und dem Elsa-Rendschmidt-Weg sowie westlich und nördlich der Waldbühne. Im Osten reicht das Gebiet bis zur Rominter Allee und dem Rossitter Platz. Dieser Gebietsumfang ist mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf abgestimmt.
Der Olympiapark ist eine zentrale Sportanlage Berlins mit überregionaler Bedeutung. Durch den Beschluss wird es möglich, die zahlreichen fachlichen Anforderungen aus dem Sportbereich, dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie dem Denkmal- und Immissionsschutz zu bündeln und planerisch zu steuern.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen