Senat beschließt Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben

Pressemitteilung vom 28.05.2024

Aus der Sitzung des Senats am 28.Mai 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben beschlossen.

Die Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben enthält Regelungen zur Regionalisierung einzelner Bezirksaufgaben bei einem Bezirk.

Die Änderungsverordnung ist eine Folgeänderung zur jüngsten Änderung des Berliner Bestattungsgesetzes. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin war berlinweit zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Ausfuhr von Asche Verstorbener aus Berlin heraus zum Zwecke der Seebeisetzung. Da mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes diese Ausfuhr nunmehr genehmigungsfrei gestellt wurde, ist die Zuständigkeitszuweisung aus der Verordnung zu streichen.