Zahl der Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistungen im Jahr 2023 gesunken
Pressemitteilung vom 28.05.2024
Aus der Sitzung des Senats am 28. Mai 2024:
Der Unterhaltsvorschuss ist eine bundesrechtliche soziale Familienleistung, die über die bezirklichen Jugendämter beantragt wird. 2023 gingen im Land Berlin insgesamt 16.782 Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistungen bei den bezirklichen Jugendämtern ein, das sind 1971 weniger als im Jahr 2022. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Prozent gesunken, wie aus dem Jahresbericht 2023 zum Unterhaltsvorschuss hervorgeht, den Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, heute dem Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt hat.
Zum 31. Dezember 2023 bezogen berlinweit 48.189 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschussleistungen. Damit hat sich die Zahl erneut reduziert. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren in Berlin 49.152, zum Stichtag 31. Dezember 2022 48.688 Kinder anspruchsberechtigt. In der Altersstufe der Null- bis Fünfjährigen ist der Rückgang im Verhältnis zum Vorjahr mit sieben Prozent besonders auffällig, mitbedingt dadurch, dass sich neben der Anzahl der Geburten auch die Zahl der in Berlin lebenden Kinder dieser Altersgruppe in den letzten Jahren reduziert hat.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Unterhaltsvorschussleistungen unterstützen Familien in ganz besonders sensiblen Situationen. Sie sind wichtiger Bestandteil bei der Vermeidung von Kinder- und Familienarmut und ermöglichen Bildungs- und Teilhabechancen von Anfang an. Der Rückgang von Neuanträgen ist ein positives Zeichen dafür, dass sich sowohl der Berliner Arbeitsmarkt als auch die wirtschaftlichen Grundlagen der Familien stabilisieren. Wir haben zudem durch die digitale Umstellung die Beantragung in Familienservicebüros in allen Bezirken deutlich vereinfacht.“
2023 lagen insgesamt 20.798 Anträge zur Entscheidung vor, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei vier Wochen. Von den geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen über rund 159,3 Millionen Euro konnten im Jahr 2023 rund 25,1 Millionen Euro wieder zurückgeholt werden, was einem Anstieg der Einnahmen von fast 13 Prozent zum Vorjahr entspricht. Die Rückholquote, also das Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben, ist dadurch im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegen und lag im Jahr 2023 bei 15,78 Prozent. Ausgaben und Einnahmen werden, im Verhältnis 40 Prozent Bund zu 60 Prozent Länder, geteilt.
Seit dem 7. Februar 2023 kann in Berlin Unterhaltsvorschuss auch online beantragt werden, bis zum Ende des Jahres 2023 wurden bereits 2683 Anträge online registriert.
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Sprecherin für Jugend und Familie