Bericht nach § 24 Abs. 4 EGovG Bln für das 4. Quartal 2023 beschlossen
Pressemitteilung vom 14.05.2024
Aus der Sitzung des Senats am 14. Mai 2024:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, der vierteljährliche Bericht nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln für das 4. Quartal beschlossen.
Das ITDZ Berlin ist zentraler IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behörden und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten.
Ziel des Berliner EGovernment-Gesetzes ist unter anderem die Zusammenarbeit der Berliner Verwaltung durch die gemeinsame Nutzung von zentralen informations- und kommunikationstechnischen Strukturen und Organisationen. Die Berichtspflicht dient dazu, einen aktuellen Überblick darüber zu haben, in wie vielen Fällen Dienste und Leistungen gerade nicht durch den gemeinsamen Dienstleister ITDZ genutzt werden.
Im 4. Quartal 2023 wurde eine Ausnahme in den Bericht aufgenommen. Diese wurde seitens der Senatskanzlei für das Servicekonto Berlin angezeigt.