Senat beschließt Änderung der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung
Pressemitteilung vom 30.04.2024
Aus der Sitzung des Senats am 30. April 2024:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Änderung der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung (BQPGebVO) beschlossen.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland.
Im Rahmen der neuen Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die ZAB zukünftig neue Prüfaufgaben, wie den Nachweis einer mindestens zweijährigen, staatlich anerkannten Berufsqualifikation als Voraussetzung für eine Visa-Erteilung übernehmen sowie ein beschleunigtes Verfahren für die Anerkennung und Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen anbieten. Hierfür werden neue Tarifstellen eingeführt.
Zudem zeigte sich anlässlich der Aufstellung des Haushalts-Plans 2024/2025, dass zur Kostendeckung eine Anhebung der Gebühren für die Zeugnisbewertung um acht Euro auf 208 Euro und deren Ersatzausstellung um vier Euro auf 104 Euro erforderlich ist.
Die BQPGebVO wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege