Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage wird verlängert

Pressemitteilung vom 30.04.2024

Aus der Sitzung des Senats am 30. April 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus weitergeleitet.

Die Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich wird seit dem Schuljahr 2018/2019 an Lehrkräfte gezahlt, die überwiegend an einer Schule in schwieriger Lage eingesetzt sind. Die derzeitige Regelung zur Gewährung dieser Zulage (§ 78a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin) läuft mit dem Ende des Schuljahres 2023/2024 aus und soll mit der gesetzlichen Änderung um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.

Um eine Schule in schwieriger Lage im Sinn der genannten Regelung handelt es sich, wenn mindestens 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Familien im Schuljahr 2023/2024 von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind oder einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.