Gesetzliche Grundlagen für Fachleiterinnen und Fachleiter für Deutsch und Mathematik an Grundschulen geschaffen

Pressemitteilung vom 30.04.2024

Aus der Sitzung des Senats am 30. April 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Mit dieser Änderung werden die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Funktionsstelle als Fachleiterin oder Fachleiter an Grundschulen oder Grundschulteilen von Gemeinschaftsschulen geschaffen. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Es ist geplant, Funktionsstellen für die Fachleitungen der Fächer „Deutsch“ und „Mathematik“ einzurichten, um die Basiskompetenzen in diesen Kernbereichen zu stärken. Das Ziel besteht darin, die individuelle Lernentwicklung zu fördern. Dazu bieten die umfangreichen Daten aus den Vergleichsarbeiten eine wertvolle Informationsgrundlage. Diese Daten müssen sorgfältig analysiert werden, um Schlussfolgerungen zu ziehen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Aus diesem Grund werden die Fachleitungen für Deutsch und Mathematik beispielsweise intensiv Ergebnisse von Vergleichsarbeiten auswerten und darauf basierend individuelle Bedarfe an ihrer Schule identifizieren, um die Ergebnisse zu verbessern.

Senatorin Katharina Günther-Wünsch betont: „Es ist von entscheidender Bedeutung, die Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern möglichst frühzeitig zu stärken. Diese Fähigkeiten bilden das Fundament, um sich alle anderen Fächer zu erschließen. Eine solide Beherrschung von Schreib-, Rechen- und Lesefähigkeiten ist unerlässlich, um erfolgreich die schulischen Bildungswege zu durchlaufen.“

Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme werden ab dem 1. August 2024 zur Verfügung stehen. Zu diesem Zeitpunkt wird jede Schule mit einer Funktionsstelle ausgestattet. Ab dem 1. August 2025 wird sogar die Bereitstellung von zwei Funktionsstellen pro Schule unterstützt.