Benennung einer externen Sachverständigen für den Aufsichtsrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Pressemitteilung vom 09.04.2024

Aus der Sitzung des Senats am 9. April 2024:

Auf Vorschlag der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, hat der Senat von Berlin in seiner heutigen Sitzung Prof. Dr. Alena Buyx für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin benannt. Sie folgt damit Prof. Dr. Raimund Neugebauer nach und wird ihr Mandat zum 1. Mai 2024 antreten.

Nach Maßgabe des Berliner Universitätsmedizingesetzes gehören dem Aufsichtsrat u. a. fünf sachverständige Personen an, die auf Grund ihrer Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten Expertise im Finanz- und Rechnungswesen, im Krankenhauswesen und Krankenhausmanagement haben und über Erfahrungen in der internationalen medizinischen Forschung und Wissenschaftssystemen sowie im Umgang mit wissenschaftsspezifischen Steuerungsansätzen verfügen. Dadurch erfährt der Aufsichtsrat der Charité bei seiner Aufsichtstätigkeit über die medizinische Spitzeneinrichtung und einen der größten Arbeitgeber der Region eine weitere Stärkung und Qualifizierung.