Senat beschließt jährliche Berichtvorlage zur Preisgestaltung des ITDZ Berlin
Pressemitteilung vom 19.03.2024
Aus der Sitzung des Senats am 19. März 2024:
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den Bericht zur jährlichen Überprüfung der Marktüblichkeit der Preisgestaltung des IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) für das Jahr 2023 beschlossen.
Das ITDZ Berlin ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin. Unter der Aufsicht der Informations- und Kommunikationssteuerung (IKT-Steuerung) der Senatskanzlei setzt das ITDZ technologische Lösungen für die Behörden in Berlin um. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung ist das ITDZ gesetzlich verpflichtet, seine Leistungen zu marktüblichen Preisen anzubieten. Diese Marktüblichkeit ist jährlich anhand eines externen IKT-Benchmarkings zu ermitteln und in Form eines Berichts festzuhalten. Gegenstand des im Jahr 2023 durchgeführten Benchmarks waren die Dienste „Vermittlung und Auskunft“, das „Termin- und Zeitmanagementsystem (ZMS)“ sowie der „IKT-Arbeitsplatz“.
Die im Rahmen der Benchmarking-Untersuchung gesammelten Erkenntnisse dienen als Grundlage für die stetige Verbesserung, Modernisierung und Weiterentwicklung der Berliner IKT in Zusammenarbeit zwischen der Senatskanzlei und dem ITDZ Berlin.
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