Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs: Wahrung fiskalischer Handlungsfähigkeit hat weiterhin Priorität
Pressemitteilung vom 12.03.2024
Aus der Sitzung des Senats am 12. März 2024:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. März 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers die Stellungnahme zum Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin beschlossen. Der Bericht des Rechnungshofs befasst sich mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie mit der Haushaltsrechnung 2021 des Landes Berlin.
Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Berliner Finanzpolitik haben sich eingetrübt. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Krisen treten nicht mehr als singuläre Ereignisse auf, sondern gleichzeitig. Die Staatsausgaben haben infolge der Corona-Pandemie eine unhaltbare Höhe erreicht. Dieses Ausgabenniveau muss sich jetzt normalisieren.
Die Senatsverwaltung für Finanzen teilt dabei die Auffassung des Rechnungshofes, dass hohe Schuldenstände die fiskalische Handlungsfähigkeit des Landes Berlin einschränken können. Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft müssen darüber hinaus die Höhe und Entwicklung der Verschuldung des Landes Berlin sowie die damit verbundenen Risiken im Blick gehalten werden. Die Konsolidierungserfordernisse werden ausführlich in der Finanzplanung 2023-2027 des Landes Berlin dargestellt und begründet.
Die aktuelle Stellungnahme des Senats dient dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Grundlage für die Entscheidung über die Entlastung des Senats für das Haushaltsjahr 2021. Stellung genommen haben jeweils die Senatsverwaltungen, die Bezirksämter sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und privatrechtliche Unternehmen Berlins, die für die im Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin erwähnten Sachverhalte zuständig sind.
Die Stellungnahme des Senats wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen