Änderung des Architekten- und Baukammergesetzes

Pressemitteilung vom 20.02.2024

Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler den Entwurf zur Änderung des Architekten- und Baukammergesetzes auf den Weg gebracht.

Um den Vorgaben der Europäischen Kommission zu genügen, werden vier für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevante Begriffsbestimmungen wortwörtlich ins Architekten- und Baukammergesetz aufgenommen („Geschützte Berufsbezeichnung“, „Vorbehaltene Tätigkeit“, „Reglementierter Beruf“, „Berufsqualifikation“).

Die Europäische Kommission hat wegen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet (INFR (2021)2212). Die Europäische Kommission beanstandet, dass in den zur Umsetzung geänderten Bundes- und Landesgesetzen, darunter das Berliner Architekten- und Baukammergesetz, die wortgetreue Übernahme der Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2018/958 fehlt. Der bereits enthaltene gesetzliche Verweis auf die Richtlinie reicht der Europäischen Kommission für eine ordnungsgemäße Umsetzung nicht aus.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 mit dem Ziel, den Bedenken der Europäischen Kommission abzuhelfen.