Senat beschließt von den Ländern Berlin und Brandenburg beabsichtigte Änderungen zum Staatsvertrag zum Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung vom 13.02.2024

Aus der Sitzung des Senats am 13. Februar 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2024 auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, beschlossen, mit dem Land Brandenburg einen Änderungsstaatsvertrag zum Amt für Statistik Berlin-Brandenburg abzuschließen.

Bisher waren im Staatsvertrag Bestellungen und Einstellungen des Vorstands und des stellvertretenden Vorstands des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg jeweils auf fünf Jahre befristet. Diese Bestellungen und Einstellungen sollen zukünftig nach einer anfänglichen Probezeit entfristet werden. Der Hintergrund dieser geplanten Änderungen ist, dass die bisher als eine Option neben den Anstellungsverhältnissen vorgesehenen befristeten Beamtenverhältnisse für den Vorstand und den stellvertretenden Vorstand nach aktueller Rechtsprechung gegen das beamtenrechtliche Lebenszeitprinzip verstoßen. Die rechtlichen Voraussetzungen für ausnahmsweise befristete Beamtenverhältnisse auf Zeit für diese Positionen sind laut dieser Rechtsprechung nicht erfüllt.

Neben dieser Änderungsabsicht sollen auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands, des stellvertretenden Vorstands und des Verwaltungsrats des Amtes für Statistik umfassender definiert sowie teilweise neu justiert werden. Darüber hinaus sollen rechtliche Verweise aktualisiert und einzelne Regelungen an eine geschlechtergerechte Sprache angepasst werden.

Die Brandenburger Landesregierung hat ihrerseits die Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages bereits am 6. Februar 2024 beschlossen. Nach Abschluss des Änderungsstaatsvertrages durch den Senat bedarf dieser zu seinem Wirksamwerden der Zustimmungen des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages.