Berlin bekommt ein gesamtstädtisches Kompensationsmanagement für Bauland- und Freiraumentwicklung

Pressemitteilung vom 13.02.2024

Aus der Sitzung des Senats am 13. Februar 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2024 auf gemeinsame Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, und der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, den Aufbau eines gesamtstädtischen Kompensationsmanagements für Bauland- und Freiraumentwicklung auf den Weg gebracht. Ziel ist die Inanspruchnahmen unbebauter Flächen mit der daraus folgenden Verpflichtung zum Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft auf gesamtstädtischer Ebene in Einklang zu bringen. Durch das Kompensationsmanagement wird gleichermaßen die Stadt- wie auch die Freiraumentwicklung Berlins gestärkt. Es wird damit ein Beitrag geleistet, um die Entwicklung neuer Stadtquartiere und die ökologische Qualifizierung gleichermaßen voranzubringen.

Mit dem gesamtstädtischen Kompensationsmanagement legt der Berliner Senat den Grundstein für eine geordnete, effektive sowie gesamtstädtische Koordination der Kompensationsplanung. Der Aufbau des Kompensationsmanagements ist als Gemeinschaftsaufgabe zwischen den relevanten Haupt-und Bezirksverwaltungen, den nachgeordneten Einrichtungen und Betrieben sowie den privatwirtschaftlichen Fachdienstleistern zu verstehen.

Dafür wird eine Koordinierungsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingerichtet.

Die wesentliche Aufgabe für das Kompensationsmanagement in Berlin wird darin bestehen, die Nachfrage von vorrangig gemeinwohlorientierten Vorhabenträgern für Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr oder Soziale Infrastruktur mit einem passenden Angebot an Kompensationsflächen zu verknüpfen. Dabei sollen bei Bedarf geeignete Träger für die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren anschließende Pflege vermittelt werden. Notwendig ist dafür auch die Identifizierung und Aktivierung von bislang unbekannten Kompensationspotenzialflächen gemeinsam mit den hierfür relevanten Akteuren der Berliner Verwaltungen.

Die Vorlage wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.