Berlin beteiligt sich am länderübergreifenden Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Pressemitteilung vom 30.01.2024
Aus der Sitzung des Senats am 30. Januar 2024:
Der Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag auf Vorlage von Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner und des Finanzsenators Stefan Evers, beschlossen, dass Berlin dem länderübergreifenden Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beitritt.
Die erforderliche Erklärung zur verbindlichen Teilnahme am Vergabeverfahren für das Land Berlin an Dataport AöR erfolgt durch die Senatskanzlei. Hiernach liegt die Federführung bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Mit der Einführung der Bezahlkarte im Land Berlin wird der Verwaltungsaufwand reduziert, eine Hinwendung zum Sachleistungsprinzip ist damit nicht verbunden. Eine Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundes hat für die Vergabe bundeseinheitliche Mindeststandards vereinbart. Aus Berliner Sicht ist dabei insbesondere die Berücksichtigung von Mindeststandards wie zum Beispiel der Stigmatisierungsfreiheit oder der Möglichkeit individueller Betragsgrenzen zur Barauszahlung von besonderer Bedeutung.
Mit Berlin werden sich 14 Länder an dem länderübergreifenden Vergabeverfahren beteiligen. Die übrigen beiden Länder bereiten ihre Vergabeverfahren jeweils in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Mindeststandards vor.
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